Verpflegung

Elternbeiträge

Für die regelmäßige Betreuung der Kinder in der Kindertageseinrichtung haben die Eltern Beiträge zu zahlen. Die Elternbeiträge werden vom örtlichen Jugendamt eingezogen. Der Elternbeitrag richtet sich nach dem Jahreseinkommen des vorherigen Kalenderjahres. In der Regel ist das Einkommen beider Elternteile zu berücksichtigen. Bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern ist nur das Einkommen des Elternteiles zu berücksichtigen, bei dem das Kind lebt. Ein weiteres Kriterium sind die unterschiedlichen Betreuungszeiten Ihres Kindes in der Einrichtung.

Sofern sich das Einkommen verschlechtert oder verbessert hat, ist das zu erwartende Einkommen des laufenden Jahres anzugeben.

Für das warme Mittagessen in unserer Einrichtung ist ein zusätzlicher Betrag an den Träger zu entrichten.